Liebe Auswandertips-Leser,

im österreichischen Nationalrat wurde für das Jahr 2013 kürzlich die Niederlassungsverordnung beschlossen. Diese regelt die Zuwanderungsquoten für das Jahr 2013 und somit die Anzahl der erlaubten Niederlassungen, die im Jahr 2013 pro Staatsangehörigkeiten zugelassen werden.

Von dieser Quote ausgenommen sind jene Zuwanderer, die mittels Rot-Weiß-Rot Karte ins Land einwandern. Neben den Schlüsselkräften, die über die Rot-Weiß-Rot Card ins Land kommen, wurde beschlossen, dass 2013 bis zu 5.133 Personen nach Österreich zuwandern dürfen, die weder EU Bürger sind, noch die besagte RWR-Card beantragen können.

Der überwiegenede Teil dieser Zuwanderer betrifft vorallem den Familiennachzug, also die Zuwanderung von Familienmitgliedern der Personen, die bereits ein Aufenthaltsrecht für Österreich besitzen bzw. bereits in den vergangenen Jahren nach Österreich legal zugewandert sind.

Mit dieser Quote sinkt die Anzahl der erlaubten Zuwanderungen nach Österreich im Vergleich zum Vorjahr um 80 Personen, da laut Innenministerium die Zahlen rückläufig sind.

Ebenfalls geregelt und beschlossen wurden die Kontingente für die Personengruppe der Saisonarbeiter, der sogenannten „Saisoniers“. Die Quote wurde im Vergleich von 2012 zur neuen Regelung 2013 um 500 Personen reduziert. Nicht ohne Grund, trat doch bereits das neue Modell des freien Arbeitsmarktzuganges für EU Bürger in Kraft. Betreffende Personengruppen wie Saisonarbeiter, Erntehelfer können, wenn diese aus dem EU Raum stammen, ohne großen bürokratischen Aufwand abgehandelt.

Für Saisonarbeiter oder Erntehelfer aus Nicht-EU-Staaten, wie zum Beispiel aus Rumänien oder Bulgarien reicht die neu beschlossene Quote von 2.500 Personen laut Berechnungen und Abzüge der EU-Angehörigen aus.