Bis dato war es bei Auslandsreisen nicht notwendig Kinder durch einen Pass auszuweisen. Ein Eintrag im Pass der Eltern reichte vollkommen aus. Die Einführung der Kinderpässe mit 15.Juni 2012 hebelt diese Regelung jedoch aus und ab diesem Zeitpunkt müssen Reisepässe für Kinder beantragt werden und gelten ab diesem Zeitpunkt als Voraussetzung für die Einreise in den verschiedenen Ländern.

Einführung des Kinderreisepasses in Österreich

Bei den Kinderpässen gibt es keine Untergrenzen bezüglich des Alters, so muss auch zum Beispiel für ein Baby ein Pass vorgewiesen werden können. Mit der Einführung der Kinderpässe wurden teils sehr absurde Regelungen beschlossen.

Gültigkeit der Kinderreisepässe

Ist ein Reisepass derzeit bis zu zehn Jahren gültig, so sind im Gegensatz dazu die neuen Kinderpässe je nach Alterstufe nicht so lange gültig. Als rationaler Grund dafür wird das Wachstum und die Veränderung der heranwachsenden Kinder genannt, die es den Passkontrollen schwer machen die Richtigkeit nachzuvollziehen.

  • Für Kinder bis zwei Jahre: 2 Jahre
  • Für Kinder ab dem 2. Geburtstag: 5 Jahre
  • Für Kinder ab dem 12. Geburtstag: 10 Jahre

Warum wir manche Regelungen mit „leicht absurd“ bezeichnet haben zeigt die Regelung, dass bei der Passausstellung das Kind persönlich anwesend sein muss. Das heißt auch Kleinkinder und Babys müssen zur Antragstellung des Kinderpasses mit auf das Amt genommen werden.

Für die Antragsstellung sind folgende Dokumente vorzuweisen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis / Personalausweis eines Erziehungsberechtigten bzw. des Vormunds
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes und der Eltern
  • Passbild (EU Vorschrift: 35mm x 45mm) in Farbe und nicht älter als 6 Monate alt
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis der Eltern wie zum Beispiel eine Heiratsurkunde, Obsorgebeschluss, bzw. eine schriftliche Vollmacht.

Grundsätzlich kann man zu diesem Thema stehen wie man will. Einerseits ist es gut, dass Kinder nun von Geburt an die Möglichkeit bekommen einen Personalausweis bzw. einen Kinderpass zu erhalten um sich in jeder Situation ausweisen zu können. Betrachtet man das Thema aber etwas kritisch ist es auch ein Weg etwas mehr Geld vom Bürger einzutreiben, denn die Kinderpässe werden nur bis zum zweiten Lebensjahr kostenlos ausgestellt danach werden € 30 bis zum 12. Lebensjahr und danach € 75 für die Passaustellung eingehoben.

Bitte beachten Sie, dass der Eintrag eines Kindes im Elternpass mit 15.Juni 2012 ungültig wird und Sie vor der nächsten Reise bzw. Auswanderung unbedingt einen Kinderpass beantragen müssen.